
Lebensmittelweitergabe vereinfachen!

Die Weitergabe von geretteten Lebensmitteln an karitative Organisationen wie die WIENER TAFEL unterliegt dem Lebensmittelrecht. Das bedeutet in der Praxis, dass auch gemeinnützige Organisationen gleich wie kommerzielle „Lebensmittelunternehmen“ bewertet werden. Das verpflichtet z.B. die WIENER TAFEL im selben Ausmaß wie ein professionelles Wirtschaftsunternehmen dazu, alle lebensmittelrechtlichen Bestimmungen wie Sicherheit, Hygiene, Vermarktungsnormen und Produktregelungen, Eigenkontrolle und auch Kennzeichnung und Information für einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Es werden also kommerzielle Unternehmen in denselben Topf geworfen, wie gemeinnützige NGOs.
Das verhindert bei vielen Lebensmitteln eine schnelle Weitergabe an armutsbetroffene Menschen. So muss z.B. bei gespendeten Backwaren eine vollständige Allergenliste erstellt, bei Obst oder Gemüse eine vollständige Information nach der Vermarktungsnorm geführt und bei der Sortierung von gespendeten Lebensmitteln dieselben Hygieneauflagen erfüllt werden, wie in einer Krankenhausküche. Aufgrund solcher lebensmittel- und haftungsrechtlichen Voraussetzungen werden von manchen Unternehmen gewisse Produktgruppen, wie z.B. Kühlprodukte gar nicht erst an soziale Einrichtungen weitergeben.
Deshalb führen wir aktuell mit der MA22-Umweltschutzabteilung das Projekt „Vereinfachung der Weitergabe von Lebensmitteln an karitative Organisationen“ durch. In diesem Projekt wird ein Selbstverpflichtungskodex „Sicher spenden“ erstellt, anhand dessen die Lebensmittelweitergabe durch karitative Organisationen auf Basis geprüfter Qualitätsstandards gefördert und weiter ausgebaut werden soll.
Durch eine Neubewertung der Lebensmittelweitergabe könnten mehr und nicht weniger Lebensmittelspenden generiert werden im Sinne einer noch besseren Nutzung schon vorhandener Ressourcen, einer besseren Lebensmittelabfallvermeidung und einer besseren Versorgung von Menschen in Armut.
Die bisher erstellten Gutachten und Bewertungen für eine rechtliche Neubewertung der Lebensmittelweitergabe in Österreich stehen unter folgendem Download zur Verfügung:
- Lebensmittelspenden rechtlich betrachtet
Saicon Consulting, Mag. Dipl.-HTL-Ing. Univ. Lektor Andreas Schmölzer - Vereinfachung der Weitergabe von Lebensmitteln an karitative Organisationen
Universität für Bodenkultur Wien, Department für Wasser – Atmosphäre – Umwelt, Alexandra Gruber, Sandra Luck, Gudrun Obersteiner, Andreas Schmölzer, Magdalena Wójtowicz